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Schluss mit Ausschluss bei Pandemie | Reisen Sie in ein Land, in dem eine Pandemie, z.B. Schweinegrippe oder SARS ausgebrochen ist und infizieren sich mit dieser Erkrankung, übernimmt die TravelSecure ®-AKV nun wieder die Kosten.
Geschäftsreisen jetzt inklusive | Sind Sie geschäftlich viel unterwegs und haben eine AKV oder das Komfortpaket der Reisekarte4you von TravelSecure ®, sind nun auch geschäftliche Reisen bis zu 10 Tagen versichert. Eine extra AKV für Geschäftsreisen ist nicht nötig.
Nadeln gegen Schmerz mitversichert | War Akupunktur bisher immer eine Kulanzleistung, übernimmt TravelSecure ® nun die Kosten für diese erfolgreiche alternative Behandlungsmethode, z.B. bei der Schmerzbehandlung.
Kosten drin für Strahlen, Licht und Massagen | Leiden Sie Kunden im Urlaub an einer Sonnenallergie, einem Hautekzem, Muskelschmerzen oder ähnlichem und ein Arzt verordnet Strahlen-, Lichttherapie oder physikalische Behandlungen, trägt TravelSecure ® die Kosten. Selbst Massagen, bisher komplett ausgeschlossen, sind nun bis 300 EUR je Reise versichert.
Kein Unterschied beim Krankentransport | Müssen Sie im Urlaub zur Erstversorgung ins Krankenhaus gebracht werden, übernimmt TravelSecure ® nun unabhängig von anschließendem stationären oder nicht stationären Aufenthalt die Transportkosten. Der Grund: Versicherte können nicht vorhersehen, ob die Erkrankung einen stationären Aufenthalt erfordert, z.B. wenn dem Transport eine Ohnmacht vorausging, von der sich der Patient nach der Behandlung schnell wieder erholt.
Mutter darf kostenfrei mit ins Krankenhaus | Schlimm genug, wenn das Kind auf Reisen ins Krankenhaus kommt. TravelSecure ® sorgt nun dafür, dass es nicht alleine bleiben muss und übernimmt die Kosten für Rooming-In und Betreuung von Kindern bis 12 Jahren.
Kind im Ernstfall nicht allein | Stößt der Betreuungsperson, z.B. einer alleinerziehenden Mutter eines minderjährigen Kindes auf Reisen etwas zu, z.B. ein schwerer Unfall oder eine unerwartet schwere Erkrankung und das Kind müsste die Reise allein fortsetzen, weil die Begleitperson die Reise z.B. durch einen Krankenhausaufenthalt nicht planmäßig beenden kann, kümmert TravelSecure ® sich um das Kind und trägt die Kosten.
Geld zurück bei Telefonkosten | Notfälle im Urlaub kosten Nerven und Geld. Für die Kontaktaufnahme mit der Notrufzentrale ÖRAG erstattet TravelSecure ® jetzt die Telefonkosten bis 25 EUR. Ein einfacher Nachweis (Telefonrechnung) genügt.
Kostenübernahme für Schrittmacher & Prothesen | Kommt es im Urlaub zu schweren Unfällen oder Erkrankungen, die Herzschrittmacher oder Prothesen erstmalig notwendig machen, um die Transportfähigkeit sicher zu gewährleisten, übernimmt TravelSecure ® die Kosten.
Mehr Zeit für das Einreichen der Belege | Zurück im Alltag nach einem aufregendem Urlaub. Wer denkt da gleich an das Einreichen der Behandlungsbelege. Mussten bisher die Belege spätestens drei Monate nach Versicherungsende vorliegen, können Sie nun mehr Zeit lassen. TravelSecure ® streicht die Einreichungsfrist. Einzig die Verjährungsfrist bleibt bestehen.
Im Ernstfall zur Kur oder ins Sanatorium | Normalerweise sind Kur-, Sanatoriums-und Rehabilitationsbehandlungen in der privaten AKV ausgeschlossen. Handelt es sich jedoch um eine Anschlussheilbehandlung nach einer versicherten, vollstationären Krankenhausbehandlung während der Reise, z.B. nach einem schweren Schlaganfall, Herzinfarkt oder einer schweren Skeletterkrankung (Bandscheiben-OP, Hüftendoprothese), übernimmt TravelSecure ® die Kosten. Vorausgesetzt, die Heilbehandlung verkürzt den Aufenthalt im Akutkrankenhaus und die Leistungen wurden vor Behandlungsbeginn von TravelSecure ® schriftlich zugesagt. |